AGB
Die gegenwärtigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen [im Folgenden "AGB"] enthalten in „Abschnitt A“ Bedingungen, die ausschließlich für Käufe über den Online-Shop auf www.ostermann.de gelten. Die in „Abschnitt B“ genannten Bedingungen gelten ebenso für Käufe über den Online-Shop auf www.ostermann.de ergänzend. Die AGB nach „Abschnitt C“ enthalten Bedingungen gelten für Käufe im stationären Handel in Filialen der Einrichtungshaus Ostermann GmbH & Co.KG.
Abschnitt A:
1. Geltungsbereich und Anbieter
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alleüber unseren Online-Shop geschlossenen Verträge zwischen der Einrichtungshaus Ostermann GmbH & Co.KG, Fredi-Ostermann-Str. 1-3, D-58454 Witten Sitz Witten, Registergericht AG Bochum HRA 4959, persönlich haftende Gesellschafterin: Ostermann Handels GmbH, Sitz Witten, Registergericht AG Bochum HRB 8818, Geschäftsführer: Rolf Ostermann, Dr. Sina Küper, Marc Ostermann, Jörg Koch (nachfolgend „Verkäufer“) und Ihnen als unseren Kunden (nachfolgend: „Käufer“). Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
1.2. Alle zwischen dem Käufer und dem Verkäufer im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen („Abschnitt A“), den Verkaufsbedingungen nach „Abschnitt B“, der Zugangsbestätigung und der (etwaigen) Auftragsbestätigung des Verkäufers.
1.3. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB.
1.4. Abweichende Bedingungen des Käufers akzeptiert der Verkäufer nicht. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln im Online-Shop des Verkäufers stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Eingabefehler kann der Käufer bei der Bestellübersicht erkennen. Sollte der Käufer einen Fehler erkennen, kann er für die Korrektur zunächst auf den entsprechenden Eingabeabschnitt (Warenkorb/Adresse/Zahlung) klicken und dort die jeweiligenAngaben ändern. Nach erfolgter Korrektur kann der Käufer dann die korrigierten Angaben unter dem Punkt „Übersicht“ erneut überprüfen.
2.2 Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „Jetzt Kaufen“ gibt der Käufer eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Der Käufer ist an die Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden; ein gegebenenfalls nach § 4 bestehendes Recht, seine Bestellung zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.
2.3. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung (Zugangsbestätigung) durch automatisierte E-Mail erfolgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Verkäufer kann die Bestellung des Käufers durch Versand einer separaten Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von zwei (2) Wochen annehmen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung des Käufers durch eine Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Artikel annimmt.
2.4. Sollte die Auftragsbestätigung des Verkäufers Schreib- oder Druckfehler enthalten oder sollten dessen Preisfestlegung technisch bedingte Übermittlungsfehler zu Grunde liegen, so ist der Verkäufer zur Anfechtung berechtigt, wobei dieser seinen Irrtum beweisen muss. Etwaige, durch den Käufer bereits erfolgte Zahlungen, werden diesem unverzüglich erstattet.
2.5.Der Verkauf der Produkte erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen eines Verbraucherkäufers.
2.6. Bestellungen von Lieferungen ins Ausland, außerhalb von Deutschland, Österreich und den Niederlanden werden nicht berücksichtigt.
2.7. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
3. Zahlung und Zahlungsverzug
3.1. Die Zahlung erfolgt wahlweise per Vorkasse, Online-Finanzierung, Kreditkarte, Rechnungskauf, Ratenkauf oder PayPal.
3.2. Bei Auswahl der Zahlungsart „Vorkasse“ nennt der Verkäufer dem Käufer die Bankverbindung des Verkäufers in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 10 Tagen auf das Konto des Verkäufers zu überweisen. Bei Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kontos des Käufers mit der Bestellung.
3.3. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Kaufpreis während des Verzuges in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Verkäufer behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
3.4. Bei Zahlung per Lastschrift hat der Käufer ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion (bspw. mangels Kontodeckung) oder aufgrund vom Käufer falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.
3.5 Zusätzliche AGB für den Rechnungs- & Ratenkauf finden Sie unter dem folgenden Link: Zusätzliche AGB für Rechnungs- & Ratenkauf
4. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
4.1. Widerrufsrecht des Verbrauchers
Der Käufer als Verbraucher hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den im Internet aus www.ostermann.de abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Käufer oder ein von Ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.
Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die der Käufer im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.
Im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer den Verkäufer
(Einrichtungshaus Ostermann GmbH & Co.KG, Fredi-Ostermann-Str. 1, 58454, Witten, kontakt@ostermann.de, Tel. +49 2302 985-1531)
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail)über den Entschluss des Käufers, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Käufer kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Er kann das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf der Webseite des Verkäufers unter http://www.ostermann.de/widerruf elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht der Käufer von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird der Verkäufer dem Käufer unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Käufer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
4.2. Folgen des Widerrufs
Wenn der Käufer diesen Vertrag widerruft, hat der Verkäufer dem Käufer alle Zahlungen, die der Verkäufer vom Käufer erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Käufer eine andere Art der Lieferung als die vom Verkäufer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags beim Verkäufer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Verkäufer dasselbe Zahlungsmittel, das der Käufer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Käufer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Käufer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Verkäufer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Käufer den Nachweis erbracht hat, dass der Käufer die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Bei paketfähigen Waren hat der Käufer unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Käufer den Verkäufer über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, die Waren an den Verkäufer zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Käufer die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Wenn auf Grund der Beschaffenheit eine Spedition beauftragt werden muss, holt der Verkäufer die Waren beim Käufer ab. Der Käufer muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:
1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
2. Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
3. Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
5. Lieferbedingungen und Selbstbelieferungsvorbehalt
5.1 Sollte die Lieferung der vom Käufer bestellten Ware nicht möglich sein, bspw. weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sieht der Verkäufer von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Der Verkäufer wird den Käufer darüber unverzüglich informieren und etwaige bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
5.2. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass das bestellte Produkt dauerhaft nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Produkt von dessen Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wurde oder eine anderweitige ersatzweise Beschaffung nur mit unverhältnismäßigem und unzumutbarem Aufwand möglich wäre, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich informieren und diesem ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Käufer keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Verkäufer dem Käufer eine etwaige bereits erbrachte Gegenleistung erstatten.
5.3. Die Lieferzeit wird bei jedem Angebot gesondert angegeben.
5.4. Die Lieferung erfolgt im Normalfall per Paket und bei nicht paketfähigen Artikeln per Spedition.
5.5. Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Der Verkäufer liefert nur an Käufer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in einem der nachfolgenden Länder haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können: Deutschland, Österreich, Niederlande.
6. Preise und Versandkosten
6.1. Sämtliche Preisangaben im Online-Shop des Verkäufers sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und verstehen sich zuzüglich etwaiger anfallender Versandkosten.
6.2. Die Versandkosten sind in den Preisangaben im Online-Shop des Verkäufers angegeben. Der Preis einschließlich der Umsatzsteuer und anfallender Versandkosten wird außerdem in der Bestellübersicht angezeigt, bevor der Käufer die Bestellung absendet.
6.3. Wenn der Verkäufer die Bestellung des Käufers gemäß „Abschnitt B“, Ziffer I. 3. durch Teillieferungen erfüllt, entstehen dem Käufer nur für die erste Teillieferung Versandkosten. Erfolgen die Teillieferungen auf Wunsch des Käufers, berechnet der Verkäufer für jede Teillieferung Versandkosten.
6.4. Wenn der Käufer seine Vertragserklärung gemäß „Abschnitt A“ Ziffer 4. widerruft, kann er unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Erstattung bereits gezahlter Kosten für den Versand zu ihm (Hinsendekosten) verlangen (vgl. Ziffer 4.2).
7. Transportschäden
7.1. Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so wird der Käufer gebeten, diese Fehler sofort beim Zusteller zu reklamieren und schnellstmöglich Kontakt zum Verkäufer aufzunehmen. Die Kontaktaufnahme kann dabei insbesondere per E-Mail erfolgen. Die entsprechende Email-Adresse lautet: bestellung@ostermann.de.
7.2. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Käufers keinerlei Konsequenzen. Der Käufer hilft jedoch der Verkäuferin, deren eigene Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.
8. Gewährleistung
8.1. Die Verkäuferin haftet für Sach- und Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach „Abschnitt B“.
8.2. Die Verjährungsfrist für gesetzliche Gewährleistungsrechte beträgt bei Verbrauchern zwei Jahre und beginnt mit Ablieferung der Ware. Bei Rechtsgeschäften mit einem Unternehmer oder einem Kaufmann beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsrechte ein Jahr und beginnt mit Ablieferung der Ware.
8.3. Regelungen über eine Ablaufhemmung oder einen Neubeginn von Fristen, sowie Sonderbestimmungen für die Verjährung im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs bleiben unberührt.
9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Verkäufers. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne Zustimmung des Verkäufers nicht gestattet. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind und er hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
10. Verhaltenskodex
Folgenden Verhaltenskodizes hat sich der Verkäufer unterworfen:
Der Verkäufer wurde auf die Einhaltung der nachfolgenden Trusted Shops Qualitätskriterien geprüft. Dabei wird eine Ausrichtung auf Verbraucher mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland unterstellt. Bei deutschsprachigen Shops, die sich ausschließlich an Verbraucher mit Sitz in Österreich oder in der Schweiz richten, werden nationale Besonderheiten entsprechend berücksichtigt. Die Trusted Shops Qualitätskriterien basieren auf den für Online-Shopping relevanten nationalen und europäischen Gesetzen und berücksichtigen aktuelle Urteile und viele Forderungen der Verbraucherschutzverbände und schützen den Kunden des Online-Shops vor den typischen Risiken des Internetkaufs, wie z.B. Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen, intransparente Preisangaben oder Einschränkungen des Widerrufsrechts. URL zum Verhaltenskodex: http://www.trustedshops.de/shopbetreiber/qualitaetskriterien.html
11. Rechtliche Hinweise
11.1. Vertragstext
Die Verkäuferin speichert den Vertragstext und sendet dem Käufer die Bestelldaten und die AGB der Verkäuferin per E-Mail zu. Sofern der Käufer seine Bestellung über ein Kundenkonto vornimmt, sind dessen Bestelldaten in seinem Kundenkonto sichtbar.
11.2. Streitbeilegung
Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen.
Die Verkäuferin ist nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11.3. Die Verkäuferin erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung auf https://www.ostermann.de/datenschutz
12. Schlussbestimmung
12.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen des „Abschnitts A“ unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
12.2 Auf Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Käufer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Abschnitt B:
I. Termine und Fristen für unsere Leistungen
- Die Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit wurde ausdrücklich vereinbart.
- Falls der Verkäufer die angegebene Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen, es sei denn, der Verkäufer verweigert die Leistung ernsthaft und endgültig. Bei der Fristsetzung sind die Beschaffungszeiten der Lieferkette angemessen zu berücksichtigen. Ferner sind auch übliche Bearbeitungszeiten und Phasen von hoher Auslastung (z. B. (Vor-)Weihnachtszeit) sowie Betriebsferien angemessen zu berücksichtigen. Leistet der Verkäufer nicht innerhalb der gesetzten Frist oder verweigert der Verkäufer die Leistung ernsthaft und endgültig, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Käufer nur unter den Voraussetzungen der Ziffer VIII. zu.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie die Interessen des Käufers angemessen berücksichtigen und ihm zumutbar sind. Erfüllt der Verkäufer nach Teillieferung die Restleistung trotz Aufforderung mit angemessener Fristsetzung durch den Käufer nicht, kann der Käufer Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziffer VIII. nur verlangen oder vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn ihm die teilweise Erfüllung des Vertrages nicht zumutbar ist. Im Übrigen ist er nur zum Teilrücktritt berechtigt oder kann nur teilweisen Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziffer VIII. verlangen.
II. Produktabweichungen und –eigenschaften
- Handelsübliche bzw. warentypische und für den Käufer nach billigem Ermessen zumutbare Farb-, Maserungs- und Oberflächenabweichungen bei Naturmaterialen, Leder und Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen), bleiben vorbehalten. Dies betrifft insbesondere Abweichungen, die im Vergleich mit Abbildungen oder Ausstellungsstücken oder durch Lichtänderungen oder anderweitiger Warenpräsentation auftreten. Dies gilt nicht, wenn der Käufer mit dem Verkäufer eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen oder eine Garantie übernommen hat, die Abweichungen nach Satz 1 und 2 ausschließt oder dieser Regelung entgegensteht.
- Holz- oder Materialbezeichnungen beziehen sich nur auf die sichtbaren Frontflächen, sofern sich nicht etwas Abweichendes aus den Produktangaben oder -informationen ergibt oder etwas anderes vereinbart oder garantiert wurde. Die Mitverwendung anderer geeigneter Materialien ist, soweit handelsüblich, zulässig.
- Bei den in der Ausstellung, auf der Website oder im Vertrag angegebenen Maßen handelt es sich nicht um Fixmaße, sofern diese nicht als solche bezeichnet, vereinbart oder garantiert sind. Minimale und zumutbare Maßänderungen bleiben, soweit die Ausnahmen nach Satz 1 nicht vorliegen, vorbehalten.
- Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsschluss eine derartige Vereinbarung erfolgt.
5. Beim Kauf technischer Geräte (z.B. Geschirrspüler, Kühl-Gefrierkombinationen, Induktionskochfelder etc.) ist der Verkäufer im Falle des Modellwechsels durch den Hersteller nach Kaufvertragsabschluss berechtigt, ein Nachfolgemodell zu liefern, sofern dieses in technischer Hinsicht und bezüglich produktspezifisch wesentlicher Merkmale mindestens gleichwertig und die Lieferung des Nachfolgemodells dem Käufer zumutbar ist.
6. Bei Kastenmöbeln bezieht sich die Holzbezeichnung auf die wesentlichen Flächen der Front. Die Mitverwendung anderer Holz-, Folien- oder Kunststoffarten ist zulässig.
7. Optische Produktanpassungen bzw. -neuerungen bei Modelllinien, die einseitig durch den Hersteller des Produktes bedingt sind und keinen Einfluss auf die Sicherheit des Produktes haben, begründen keinen Anspruch auf Leistung in der neu angepassten Form, soweit der Hersteller an den Verkäufer Produkte der alten Charge liefert und die Produktneuerung nicht bei Abschluss des Kaufvertrages mit dem Kunden vereinbart oder garantiert wurde. Dies gilt nicht im Falle von Waren mit digitalen Elementen, soweit damit eine Abweichung von §§ 475 b, 475 c BGB eintritt.
8. Der Verkäufer übernimmt für die Kompatibilität von bei ihm erworbenen Produkten mit Produkten, die der Käufer nicht bei dem Verkäufer erworben hat, keine Gewähr. Dies gilt auch, wenn der Käufer das Produkt, mit dem eine Kompatibilität hergestellt werden soll, zwar beim Verkäufer erworben hat, aber der Kauf außerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs erfolgte, in dem üblicherweise mit einer Produktanpassung gerechnet werden muss oder es sich um Produkte anderer Hersteller oder anderer Produktlinien eines Herstellers handelt. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Kompatibilität vor dem Vertragsschluss geprüft und bestätigt oder zumindest zugesichert hat oder die Produktbeschreibung der erworbenen Ware eine Kompatibilität ausweist.
III. Fälligkeit von Zahlungen, Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnungen
- Rechnungen – auch über zumutbare Teillieferungen (in anteiliger Höhe) – sind nach Maßgabe des „Abschnitts A“, Ziffer 3. fällig.
- Die Berechtigung des Käufers zur Geltendmachung etwaiger Zurückbehaltungsrechte, insbesondere auch im Falle mangelhafter und/oder unvollständiger Lieferung, bleibt unberührt, soweit die Zurückbehaltungsrechte auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
- Das Zurückbehaltungsrecht besteht in einen angemessenen Umfang. Der Umfang ist in der Regel angemessen, wenn dieser den doppelten Betrag der Mangelbeseitigungskosten umfasst.
- Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung erfolgt mit einer dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung oder die zur Aufrechnung gestellte Forderung resultiert aus demselben Vertragsverhältnis.
IV. Lieferung und/oder Montage
- Beabsichtigt der Käufer die Lieferung und/oder Montage von Einrichtungsgegenständen durch die Verkäuferin oder durch ein von dieser beauftragtes Unternehmen durchführen zu lassen, ist der Käufer im Rahmen des Zumutbarem verpflichtet, auf eventuell vorhandene problematische bauliche Gegebenheiten (enge Treppenhäuser/Flure; Bodenschrägen oder -gefälle; Rigipswände, Hohlwände, empfindliche Materialien, verdeckte Anschlüsse etc.), die im Zusammenhang mit der Lieferung und/oder Montage stehen können, bereits im Bemerkungsfeld bei der Bestellübersicht, hinzuweisen. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer vor Ort den Montageort besichtigt, auf die vorgenannten Gegebenheiten geprüft und die Durchführbarkeit der Lieferung und/oder Montage ausdrücklich bestätigt hat.
- Sofern der Lieferort mit einem LKW nicht oder nicht problemlos erreichbar ist, ist der Käufer verpflichtet, hierauf im Bemerkungsfeld bei der Bestellübersicht hinzuweisen.
- Sind die in den Ziffern 1 und 2 genannten Umstände erst nach der zahlungspflichtigen Bestellung bekannt geworden oder haben sich diese geändert, ist der Käufer verpflichtet, die Hinweise frühestmöglich im Rahmen einer Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer nachzuholen.
- Unterlässt der Käufer die Hinweise auf die nach den Ziffern 1 – 3 genannten Umstände, obgleich er Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis von diesen hat oder holt er diese nicht frühestmöglich nach, ist er verpflichtet, dem Verkäufer etwaig entstandene Mehrkosten zu erstatten und gerät insoweit, als die Lieferung wegen eines solchen Umstandes nicht erfolgen kann, in Annahmeverzug.
- Etwaige, für eine fachgerechte Lieferung und/oder Montage erforderliche Ausgleichs- bzw. Anpassungsarbeiten o. ä. sind nicht vom Verkäufer geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart.
- Die Montage erfolgt nach Maßgabe der Herstellervorgaben. Wird auf Verlangen des Käufers von dieser Art der Montage abgewichen, übernimmt der Verkäufer für dadurch eintretende Schäden eine Haftung nur nach Maßgabe der Ziffer VIII.
- Die Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers sind weder befugt noch ermächtigt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers sowie über übliche Montagetätigkeiten eines Einrichtungshauses hinausgehen (insb. Gas-, Wasser- und Elektrikinstallationen, Ausbesserungsarbeiten an Fremdeigentum, bauliche Veränderungen wie größere Bohrungen, das Gestaltungsbild ändernde Wandarbeiten u. ä.). Sollten dennoch solche unauthorisierten Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt werden, erwachsen daraus keine Rechte im Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.
- Zusatzarbeiten, die sich im Rahmen einer üblichen Montagetätigkeit eines Einrichtungshauses verhalten und deren Leistung der Verkäufer grds. anbietet und die nicht unter Ziffer 7. fallen, werden einschließlich der Wegezeit zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu zahlen.
V. Mängelanzeige, angemessene Fristsetzung, Nacherfüllung, Haftung für Mängel und Verjährung von Mängelrechten
- Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Übergabe auf offensichtliche Beschädigungen (insb. bei beschädigten Verpackungen) zu überprüfen und im Falle einer Beschädigung, diese innerhalb von zwei Wochen nach der Übergabe anzuzeigen. Im Falle einer Montage durch den Verkäufer ist der Käufer verpflichtet, die Einzelteile vor und die aufgebaute Ware nach der Durchführung der Montage auf offensichtliche Beschädigungen zu überprüfen und diese der Verkäuferin unverzüglich mitzuteilen.
- Bei der Angemessenheit einer Frist im Zusammenhang mit der Nacherfüllung sind die Wiederbeschaffungszeiten in der Lieferkette angemessen zu berücksichtigen. Ferner sind Bearbeitungszeiten und Phasen von hoher Auslastung (z.B. (Vor-)Weihnachtszeit) sowie Betriebsferien angemessen zu berücksichtigen.
- Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse und unsachgemäße Behandlung entstehen.
- Weist die Ware bei Übergabe einen Mangel auf, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Ersatzsache oder Nachbesserung zu verlangen. Ist lediglich eine gelieferte Einzelkomponente mit einem Mangel behaftet, ist der Verkäufer berechtigt, das Ersatzlieferungsverlangen des Käufers durch Lieferung einer mangelfreien Einzelkomponente zu erfüllen.
- Der Erfüllungsort für die Nachbesserung ist, sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde, am Geschäftssitz des Verkäufers.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die vom Käufer gewählte Form der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie ihm nur unter Aufwendung unverhältnismäßiger Kosten möglich ist. Der Käufer ist sodann berechtigt, die andere Art der Nacherfüllung zu verlangen.
- Die Nacherfüllung gilt bei beiden Formen nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch als fehlgeschlagen, es sei denn, dass sich aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Als Nacherfüllungsversuch zählt nicht, wenn der Verkäufer lediglich einen Begutachtungstermin zum Zwecke der Überprüfung einer Reklamation vornimmt und dabei keine umfangreicheren Arbeiten an der reklamierten Ware tätigt.
- Schlägt die Nachbesserung fehl und/oder erfolgt die Ersatzlieferung nicht innerhalb angemessener Frist, ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Dasselbe gilt, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung (sowohl Ersatzlieferung als auch Nachbesserung) ernsthaft und endgültig verweigert oder die Nacherfüllung dem Käufer nicht zumutbar ist oder offensichtlich ist, dass der Verkäufer nicht ordnungsgemäß nacherfüllen wird. Ist die Ware lediglich mit einem unerheblichen Mangel behaftet, ist der Käufer nicht zum Rücktritt berechtigt.
Schadensersatz steht dem Käufer nur unter den Voraussetzungen der Ziffer VIII. zu.
VI. Rücknahme von Waren/Rücktritt
- Im Falle des Rücktritts vom Vertrag und in Fällen der Rücknahme von Waren nach der Lieferung, können folgende Ansprüche auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung/Ziehung von Nutzungen und Wertminderung durch die Verkäuferin geltend gemacht werden:
a) Aufwendungsersatz
aa) Dem Verkäufer steht für die infolge des Vertrages für die Erstanlieferung erbrachten Aufwendungen wie Transport- und Versicherungskosten ein Ersatzanspruch in der tatsächlich entstandenen Höhe zu. Sollten diese Kosten in den Kaufpreis eingepreist worden sein, steht dem Verkäufer ein Anspruch auf Aufwendungsersatz in Höhe von mindestens 10 % des Kaufpreises zu. Die Kosten der Rückholung der Ware sind im Aufwendungsersatz dieses Buchstabens nicht erhalten. Der Aufwendungsersatz nach Satz 1 ist nicht zu leisten, sofern der Verkäufer den Umstand, der für die Rücknahme/ den Rücktritt herangezogen wird, allein oder weit überwiegend zu vertreten hat.
bb) Dem Verkäufer steht für die Rückholung infolge einer Rücknahme von Waren bzw. eines Rücktritts erbrachten Aufwendungen wie Transport-, Montage- und Versicherungskosten ein Ersatzanspruch in der tatsächlich entstandenen Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 10 % des Kaufpreises, zu. Der Aufwendungsersatz nach Satz 1 ist nicht zu leisten, sofern der Verkäufer den Umstand, der für die Rücknahme/ den Rücktritt herangezogen wird, allein oder weit überwiegend zu vertreten hat. Punkt bb) gilt nicht im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs.
b) Wertersatz
Dem Verkäufer steht für die infolge der Gebrauchsüberlassung durch den Käufer gezogenen Nutzungen der gelieferten Waren, ein Wertersatzanspruch zu, wobei folgende Sätze als vereinbart gelten:
aa) für Polstermöbel 2 % des Kaufpreises pro Monat der Nutzung,
bb) für Polsterwaren, Eckbänke und Stühle 3 % des Kaufpreises pro Monat der Nutzung,
cc) für Küchen- und Elektrogeräte 4 % des Kaufpreises pro Monat der Nutzung
dd) für Natursteinarbeitsplatten von Küchen, die maßgefertigt sind oder auch im Falle eines sorgfaltsgemäßen Ausbaus Schaden nehmen, 3 % des Kaufpreises pro Monat der Nutzung;
ee) für sonstige Kücheneinrichtung, die nicht unter cc) und dd) fällt, 2 % des Kaufpreises pro Monat der Nutzung;
ff) für alle Heimtextilien, Teppiche, Matratzen und Artikel, die Hygiene- und/oder Sicherheits-Bestimmungen unterliegen, 30 % des Kaufpreises ab Übergabe. Dieser Betrag erhöht sich um weitere 2% des Kaufpreises pro Monat der Nutzung.
gg) für sonstige Möbel- und Einrichtungsgegenstände, die nicht unter aa) bis ff) fallen, 2 % des Kaufpreises pro Monat der Nutzung.
c) Der nach Ziffer 1. b. zu leistende Wertersatz für vom Käufer gezogene Nutzungen ist auch für den Zeitraum zu leisten, in welchem der Käufer die Nutzungen entgegen den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft nicht zieht und ihm dies möglich gewesen wäre. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Käufer nicht mehr im Besitz der Kaufsache ist, weil dieser die Annahme nachgebesserter, mangelfreier Ware unberechtigter Weise verweigert hat oder der Käufer die Ware im Falle eines unwirksam erklärten Rücktritts an den Verkäufer zurückgesandt hat oder die Ware anderweitig hat zukommen lassen.
d) Etwaige Aufwendungs- und Wertersatzansprüche nach den Ziffern 1 a bis c sind auf einen Maximalbetrag von 100 % des nach dem Kaufvertrag zu zahlenden Kaufpreises beschränkt. Davon ausgenommen ist der Aufwendungsersatz nach Ziffer 1 a) bb), der bei einem Verbrauchsgüterkauf keine Geltung hat.
- In den Fällen der Ziffer 1 a ist dem Käufer der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer die dortigen Aufwendungen/ Kosten nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. In den Fällen der Ziffer 1. b bis d ist dem Käufer der Nachweis gestattet, dass der Käufer Nutzungen nicht oder in wesentlich geringerer Höhe gezogen hat.
- Kaufpreis im Sinne der Ziffer 1 ist der Kaufpreis, ohne Einbeziehung etwaiger Mehrkosten aufgrund eines Teilzahlungsgeschäftes.
- Die Vorschrift des § 346 Abs. 3 BGB bleibt im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs unberührt.
- Die Ziffern 1 - 4 finden keine Anwendung, soweit es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt und die Rücknahme der Waren im Rahmen einer Nacherfüllung erfolgt oder der Vertrag von einem Verbraucher wirksam widerrufen wird.
VII. Vertragsverletzungen durch den Käufer
- Gerät der Käufer in Zahlungsverzug und leistet auch keine Zahlung, nachdem ihm der Verkäufer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat oder verweigert der Käufer die Zahlung der bestellten Ware ernsthaft und endgültig, ist der Verkäufer berechtigt, außer der Geltendmachung des Anspruchs auf Vertragserfüllung, nach seiner Wahl,
a) vom Vertrag zurückzutreten und/ oder
b) Schadensersatz, statt Erfüllung
aa) in Höhe von 35 % des Kaufpreises zu verlangen, sofern es sich um eine hinsichtlich der Farbgebung und/oder des Musters individuell durch den Kunden gestaltete, vom optischen Grundangebot erheblich abweichende Ware handelt, die schwer veräußerbar ist und sofern sich die Ware bereits im Lager des Verkäufers befindet und/oder die Bestellung beim Vorlieferanten nicht mehr rückgängig gemacht werden kann;
bb) in Höhe von 25 % des Kaufpreises zu verlangen, sofern sich die Ware bereits im Lager des Verkäufers befindet und/oder die Bestellung beim Vorlieferanten nicht mehr rückgängig gemacht werden kann;
cc) in allen anderen Fällen in Höhe von 10 % des Kaufpreises.
Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt seinerseits vorbehalten, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen.
- Handelt es sich im Falle der Ziffer 1. um eine vom Käufer zu leistende Anzahlung und entscheidet sich der Verkäufer nach Ablauf der in Ziffer 1. genannten Nachfrist zur Geltendmachung der Vertragserfüllung, wird die Zahlung des gesamten Kaufpreises in voller Höhe innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung durch den Verkäufer an den Käufer fällig. Dies gilt im Falle der ernsthaften und endgültigen Verweigerung der Kaufpreiszahlung/Vertragsumsetzung entsprechend. Etwaige Zurückbehaltungsrechte des Käufers bleiben unberührt.
- Erfolgt die Abnahme der bestellten Ware nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist oder dem in der Bestellung vorgesehenen Abruftermin nicht und verweigert der Käufer auch nach Ablauf der ihm vom Verkäufer gesetzten Nachfrist von zwei Wochen die Abnahme der Ware oder hat er bereits zuvor ausdrücklich die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert, ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadensersatz statt Erfüllung nach Maßgabe des vorstehenden Abschnitts zu 1. b) zu verlangen. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, die anfallenden Lagerkosten zu berechnen. Pro Woche werden 9 € pro 1 cbm Lagerkosten berechnet. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedriger Höhe entstanden ist.
- Falls dem Verkäufer aus zuverlässiger Quelle nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt werden, die auf eine Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers hinweisen, z. B. wenn Mahnbescheide, Wechselproteste oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Käufer ergangen sind, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung zu verweigern und dem Käufer eine Frist von zwei Wochen zur Vorauszahlung oder Erbringung einer Sicherheit zu setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadensersatz zu verlangen.
VIII. Haftungsausschluss
1. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
4. Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Verkäufer und der Käufer eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
- Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von dem Verkäufer garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der vom Verkäufer gelieferten Ware ein, so haftet der Verkäufer hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie des Verkäufers umfasst ist.
IX. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Abschnitt B“) ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Abschnitt C:
Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Einrichtungshaus Ostermann GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Käufer“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
I. Vertragsabschluss
Mit Entgegennahme der vom Käufer unterzeichneten Bestellung durch den Verkäufer ist der Vertrag auf der Grundlage der vorseitig festgelegten Vereinbarungen und der nachstehenden Bedingungen zustande gekommen. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
II. Termine und Fristen für unsere Leistungen
- Die Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit wurde ausdrücklich vereinbart.
- Falls der Verkäufer die angegebene Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen, es sei denn, der Verkäufer verweigert die Leistung ernsthaft und endgültig. Bei der Fristsetzung sind die Beschaffungszeiten der Lieferkette angemessen zu berücksichtigen. Ferner sind auch übliche Bearbeitungszeiten und Phasen von hoher Auslastung (z. B. (Vor-)Weihnachtszeit) sowie Betriebsferien angemessen zu berücksichtigen. Leistet der Verkäufer nicht innerhalb der gesetzten Frist oder verweigert der Verkäufer die Leistung ernsthaft und endgültig, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Käufer nur unter den Voraussetzungen der Ziffer X zu.
- Falls Lieferungen dadurch unmöglich werden, dass Vorlieferanten den Verkäufer nicht beliefern oder eine anderweitige ersatzweise Beschaffung nur mit unverhältnismäßigem und unzumutbarem Aufwand möglich wäre und der Verkäufer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Über diese Umstände wird der Käufer unverzüglich benachrichtigt. Etwaige bereits geleistete Zahlungen des Käufers werden erstattet.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie die Interessen des Käufers angemessen berücksichtigen und ihm zumutbar sind. Erfüllt der Verkäufer nach Teillieferung die Restleistung trotz Aufforderung mit angemessener Fristsetzung durch den Käufer nicht, kann der Käufer Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziffer X nur verlangen oder vom gesamten Vertrag zurücktreten, wenn ihm die teilweise Erfüllung des Vertrages nicht zumutbar ist. Im Übrigen ist er nur zum Teilrücktritt berechtigt oder kann nur teilweisen Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziffer X verlangen.
III. Produktabweichungen und – eigenschaften
- Handelsübliche bzw. warentypische und für den Käufer nach billigem Ermessen zumutbare Farb-, Maserungs- und Oberflächenabweichungen bei Naturmaterialen, Leder und Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen), bleiben vorbehalten. Dies betrifft insbesondere Abweichungen, die im Vergleich mit Abbildungen oder Ausstellungsstücken oder durch Lichtänderungen oder anderweitiger Warenpräsentation auftreten. Dies gilt nicht, wenn der Käufer mit dem Verkäufer eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen oder eine Garantie übernommen hat, die Abweichungen nach Satz 1 und 2 ausschließt oder dieser Regelung entgegensteht.
- Holz- oder Materialbezeichnungen beziehen sich nur auf die sichtbaren Frontflächen, sofern sich nicht etwas abweichendes aus den Produktangaben oder -informationen ergibt oder etwas anderes vereinbart oder garantiert wurde. Die Mitverwendung anderer geeigneter Materialien ist, soweit handelsüblich, zulässig.
- Bei den in der Ausstellung oder im Vertrag angegebenen Maßen handelt es sich nicht um Fixmaße, sofern diese nicht als solche bezeichnet, vereinbart oder garantiert sind. Minimale und zumutbare Maßänderungen bleiben, soweit die Ausnahmen nach Satz 1 nicht vorliegen, vorbehalten.
- Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsschluss eine derartige Vereinbarung erfolgt.
- Bei Kauf technischer Geräte (z.B. Geschirrspüler, Kühl-Gefrierkombinationen, Induktionskochfelder etc.) ist der Verkäufer im Falle des Modellwechsels durch den Hersteller nach Kaufvertragsabschluss berechtigt, ein Nachfolgemodell zu liefern, sofern dieses in technischer Hinsicht und bezüglich produktspezifisch wesentlicher Merkmale mindestens gleichwertig und die Lieferung des Nachfolgemodells dem Käufer zumutbar ist.
- Bei Kastenmöbeln bezieht sich die Holzbezeichnung auf die wesentlichen Flächen der Front. Die Mitverwendung anderer Holz-, Folien- oder Kunststoffarten ist zulässig.
- Optische Produktanpassungen bzw. -neuerungen bei Modelllinien, die einseitig durch den Hersteller des Produktes bedingt sind und keinen Einfluss auf die Sicherheit des Produktes haben, begründen keinen Anspruch auf Leistung in der neu angepassten Form, soweit der Hersteller an den Verkäufer Produkte der alten Charge liefert und die Produktneuerung nicht bei Abschluss des Kaufvertrages mit dem Kunden vereinbart oder garantiert wurde. Dies gilt nicht im Falle von Waren mit digitalen Elementen, soweit damit eine Abweichung von §§ 475 b, 475 c BGB eintritt.
- Der Verkäufer übernimmt für die Kompatibilität von bei ihm erworbenen Produkten mit Produkten, die der Käufer nicht bei dem Verkäufer erworben hat, keine Gewähr. Dies gilt auch, wenn der Käufer das Produkt, mit dem eine Kompatibilität hergestellt werden soll, zwar beim Verkäufer erworben hat, aber der Kauf außerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs erfolgte, in dem üblicherweise mit einer Produktanpassung gerechnet werden muss oder es sich um Produkte anderer Hersteller oder anderer Produktlinien eines Herstellers handelt. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Kompatibilität vor dem Vertragsschluss geprüft und bestätigt oder zumindest zugesichert hat oder die Produktbeschreibung der erworbenen Ware eine Kompatibilität ausweist.
IV. Lieferung und/oder Montage
- Beabsichtigt der Käufer die Lieferung und/oder Montage von Einrichtungsgegenständen durch die Verkäuferin oder durch ein von dieser beauftragtes Unternehmen durchführen zu lassen, ist der Käufer im Rahmen des Zumutbarem verpflichtet, auf eventuell vorhandene problematische bauliche Gegebenheiten (enge Treppenhäuser/Flure; Bodenschrägen oder -gefälle; Rigipswände, Hohlwände, empfindliche Materialien, verdeckte Anschlüsse etc.), die im Zusammenhang mit der Lieferung und/oder Montage stehen können, bereits im Verkaufsgespräch, hinzuweisen. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer vor Ort den Montageort besichtigt, auf die vorgenannten Gegebenheiten geprüft und die Durchführbarkeit der Lieferung und/oder Montage ausdrücklich bestätigt hat.
- Sofern der Lieferort mit einem LKW nicht oder nicht problemlos erreichbar ist, ist der Käufer verpflichtet, hierauf im Verkaufsgespräch hinzuweisen.
- Sind die in den Ziffern 1 und 2 genannten Umstände erst nach dem Verkaufsgespräch bekannt geworden oder haben sich diese geändert, ist der Käufer verpflichtet, die Hinweise frühestmöglich nachzuholen.
- Unterlässt der Käufer die Hinweise auf die nach den Ziffern 1 – 3 genannten Umstände, obgleich er Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis von diesen hat oder holt er diese nicht frühestmöglich nach, ist er verpflichtet, dem Verkäufer etwaig entstandene Mehrkosten zu erstatten und gerät insoweit, als die Lieferung wegen eines solchen Umstandes nicht erfolgen kann, in Annahmeverzug.
- Etwaige, für eine fachgerechte Lieferung und/oder Montage erforderliche Ausgleichs- bzw. Anpassungsarbeiten o. ä. sind nicht vom Verkäufer geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart.
- Die Montage erfolgt nach Maßgabe der Herstellervorgaben. Wird auf Verlangen des Käufers von dieser Art der Montage abgewichen, übernimmt der Verkäufer für dadurch eintretende Schäden eine Haftung nur nach Maßgabe der Ziffer X.
- Die Mitarbeiter des Verkäufers sind weder befugt noch ermächtigt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungsverpflichtungen des Verkäufers sowie über übliche Montagetätigkeiten eines Einrichtungshauses hinausgehen (insb. Gas-, Wasser- und Elektrikinstallationen, Ausbesserungsarbeiten an Fremdeigentum, bauliche Veränderungen wie größere Bohrungen, das Gestaltungsbild ändernde Wandarbeiten u. ä.). Sollten dennoch solche unauthorisierten Arbeiten auf Verlangen des Käufers von den Mitarbeitern des Verkäufers ausgeführt werden, erwachsen daraus keine Rechte im Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.
- Zusatzarbeiten, die sich im Rahmen einer üblichen Montagetätigkeit eines Einrichtungshauses verhalten und deren Leistung der Verkäufer grds. anbietet und die nicht unter Ziffer 7. fallen, werden einschließlich der Wegezeit zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu zahlen.
V. Fälligkeit von Zahlungen, Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnungen
- Im Rahmen des Kaufvertrages vereinbarte Anzahlungen sind, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sofort fällig.
- Rechnungen – auch über zumutbare Teillieferungen (in anteiliger Höhe) – sind nach erfolgter Lieferung und – im Falle vereinbarter Montage – nach deren Durchführung zur Zahlung fällig. Die Berechtigung des Käufers zur Geltendmachung etwaiger Zurückbehaltungsrechte, insbesondere auch im Falle mangelhafter und/oder unvollständiger Lieferung oder Montage, bleibt unberührt, soweit die Zurückbehaltungsrechte auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
- Das Zurückbehaltungsrecht besteht in einen angemessenen Umfang. Der Umfang ist in der Regel angemessen, wenn dieser den doppelten Betrag der Mangelbeseitigungskosten umfasst.
- Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung erfolgt mit einer dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung oder die zur Aufrechnung gestellte Forderung resultiert aus demselben Vertragsverhältnis.
VI. Kaufpreissicherung
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind und er hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
VII. Mängelanzeige, angemessene Fristsetzung, Nacherfüllung, Haftung für Mängel und Verjährung von Mängelrechten
- Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Übergabe auf offensichtliche Beschädigungen (insb. bei beschädigten Verpackungen) zu überprüfen und im Falle einer Beschädigung, diese innerhalb von zwei Wochen nach der Übergabe anzuzeigen.
Im Falle einer Montage durch den Verkäufer ist der Käufer verpflichtet, die Ware nach Durchführung der Montage auf offensichtliche Beschädigungen zu überprüfen und diese den Monteuren der Verkäuferin unverzüglich anzuzeigen.
- Bei der Angemessenheit einer Frist im Zusammenhang mit der Nacherfüllung sind die Wiederbeschaffungszeiten in der Lieferkette angemessen zu berücksichtigen. Ferner sind Bearbeitungszeiten und Phasen von hoher Auslastung (z.B. (Vor-)Weihnachtszeit) sowie Betriebsferien angemessen zu berücksichtigen.
- Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse und unsachgemäße Behandlung entstehen.
- Weist die Ware bei Übergabe einen Mangel auf, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Ersatzsache oder Nachbesserung zu verlangen. Ist lediglich eine gelieferte Einzelkomponente mit einem Mangel behaftet, ist der Verkäufer berechtigt, das Ersatzlieferungsverlangen des Käufers durch Lieferung einer mangelfreien Einzelkomponente zu erfüllen.
- Der Erfüllungsort für die Nachbesserung ist, sofern nicht etwas Abweichendes vereinbart wurde, am Geschäftssitz des Verkäufers.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die vom Käufer gewählte Form der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie ihm nur unter Aufwendung unverhältnismäßiger Kosten möglich ist. Der Käufer ist sodann berechtigt, die andere Art der Nacherfüllung zu verlangen.
- Die Nacherfüllung gilt bei beiden Formen nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch als fehlgeschlagen, es sei denn, dass sich aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Als Nacherfüllungsversuch zählt nicht, wenn der Verkäufer lediglich einen Begutachtungstermin zum Zwecke der Überprüfung einer Reklamation vornimmt und dabei keine umfangreicheren Arbeiten an der reklamierten Ware tätigt.
- Schlägt die Nachbesserung fehl und/oder erfolgt die Ersatzlieferung nicht innerhalb angemessener Frist, ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Dasselbe gilt, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung (sowohl Ersatzlieferung als auch Nachbesserung) ernsthaft und endgültig verweigert oder die Nacherfüllung dem Käufer nicht zumutbar ist oder offensichtlich ist, dass der Verkäufer nicht ordnungsgemäß nacherfüllen wird. Ist die Ware lediglich mit einem unerheblichen Mangel behaftet, ist der Käufer nicht zum Rücktritt berechtigt.
Schadensersatz steht dem Käufer nur unter den Voraussetzungen der Ziffer X zu.
- Ansprüche wegen Mängeln verjähren bei neu hergestellten Sachen zwei Jahre nach der Ablieferung. Bei gebrauchten Gegenständen verjähren Schadensersatzansprüche wegen Mängeln, soweit diese nach Maßgabe der Ziffer X verlangt werden können, nach Ablauf von zwölf Monaten nach der Ablieferung. Dies gilt auch hinsichtlich anderweitiger Mängelrechte, es sei denn, es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf. Regelungen über eine Ablaufhemmung oder einen Neubeginn von Fristen, sowie Sonderbestimmungen für die Verjährung im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs bleiben unberührt.
VIII. Rücknahme von Waren/Rücktritt
- Im Falle des Rücktritts vom Vertrag und in Fällen der Rücknahme von Waren nach der Lieferung, können folgende Ansprüche auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung/Ziehung von Nutzungen und Wertminderung durch die Verkäuferin geltend gemacht werden:
a) Aufwendungsersatz
aa) Dem Verkäufer steht für die infolge des Vertrages für die Erstanlieferung erbrachten Aufwendungen wie Transport-, Montage- und Versicherungskosten ein Ersatzanspruch in der tatsächlich entstandenen Höhe zu. Sollten diese Kosten ganz oder teilweise in den Kaufpreis eingepreist worden sein, steht dem Verkäufer ein Anspruch auf Aufwendungsersatz in Höhe von mindestens 10 % des Kaufpreises zu. Die Kosten der Rückholung der Ware sind im Aufwendungsersatz dieses Buchstabens nicht erhalten. Der Aufwendungsersatz nach Satz 1 ist nicht zu leisten, sofern der Verkäufer den Umstand, der für die Rücknahme/ den Rücktritt herangezogen wird, allein oder weit überwiegend zu vertreten hat.
bb) Dem Verkäufer steht für die Rückholung infolge einer Rücknahme von Waren bzw. eines Rücktritts erbrachten Aufwendungen wie Transport-, Montage- und Versicherungskosten ein Ersatzanspruch in der tatsächlich entstandenen Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 10 % des Kaufpreises, zu. Der Aufwendungsersatz nach Satz 1 ist nicht zu leisten, sofern der Verkäufer den Umstand, der für die Rücknahme/ den Rücktritt herangezogen wird, allein oder weit überwiegend zu vertreten hat. Punkt bb) gilt nicht im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs.
b) Wertersatz
Dem Verkäufer steht für die infolge der Gebrauchsüberlassung durch den Käufer gezogenen Nutzungen der gelieferten Waren, ein Wertersatzanspruch zu, wobei folgende Sätze als vereinbart gelten:
aa) für Polstermöbel 2 % des Kaufpreises pro Monat der Nutzung,
bb) für Polsterwaren, Eckbänke und Stühle 3 % des Kaufpreises pro Monat der Nutzung,
cc) für Küchen- und Elektrogeräte 4 % des Kaufpreises pro Monat der Nutzung
dd) für Natursteinarbeitsplatten von Küchen, die maßgefertigt sind oder auch im Falle eines sorgfaltsgemäßen Ausbaus Schaden nehmen, 3 % des Kaufpreises pro Monat der Nutzung;
ee) für sonstige Kücheneinrichtung, die nicht unter cc) und dd) fällt, 2 % des Kaufpreises pro Monat der Nutzung;
ff) für alle Heimtextilien, Teppiche, Matratzen und Artikel, die Hygiene- und/oder Sicherheits-Bestimmungen unterliegen, 30 % des Kaufpreises ab Übergabe. Dieser Betrag erhöht sich um weitere 2% des Kaufpreises pro Monat der Nutzung.
gg) für sonstige Möbel- und Einrichtungsgegenstände, die nicht unter aa) bis ff) fallen, 2 % des Kaufpreises pro Monat der Nutzung.
c) Der nach Ziffer 1. b. zu leistende Wertersatz für vom Käufer gezogene Nutzungen ist auch für den Zeitraum zu leisten, in welchem der Käufer die Nutzungen entgegen den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft nicht zieht und ihm dies möglich gewesen wäre. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Käufer nicht mehr im Besitz der Kaufsache ist, weil dieser die Annahme nachgebesserter, mangelfreier Ware unberechtigter Weise verweigert hat oder der Käufer die Ware im Falle eines unwirksam erklärten Rücktritts an den Verkäufer zurückgesandt hat oder die Ware anderweitig hat zukommen lassen.
d) Etwaige Aufwendungs- und Wertersatzansprüche nach den Ziffern 1 a bis c sind auf einen Maximalbetrag von 100 % des nach dem Kaufvertrag zu zahlenden Kaufpreises beschränkt. Davon ausgenommen ist der Aufwendungsersatz nach Ziffer 1 a) bb), der bei einem Verbrauchsgüterkauf keine Geltung hat.
- In den Fällen der Ziffer 1 a ist dem Käufer der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer die dortigen Aufwendungen/ Kosten nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. In den Fällen der Ziffer 1. b bis d ist dem Käufer der Nachweis gestattet, dass der Käufer Nutzungen nicht oder in wesentlich geringerer Höhe gezogen hat.
- Kaufpreis im Sinne der Ziffer 1 ist der Kaufpreis, ohne Einbeziehung etwaiger Mehrkosten aufgrund eines Teilzahlungsgeschäftes.
- Die Vorschrift des § 346 Abs. 3 BGB bleibt im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs unberührt.
- Die Ziffern 1 - 4 finden keine Anwendung, soweit es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt und die Rücknahme der Waren im Rahmen einer Nacherfüllung erfolgt.
IX. Vertragsverletzungen durch den Käufer
- Gerät der Käufer in Zahlungsverzug und leistet auch keine Zahlung, nachdem ihm der Verkäufer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat oder verweigert der Käufer die Zahlung der bestellten Ware ernsthaft und endgültig, ist der Verkäufer berechtigt, außer der Geltendmachung des Anspruchs auf Vertragserfüllung, nach seiner Wahl,
a) vom Vertrag zurückzutreten und/ oder
b) Schadensersatz, statt Erfüllung zu verlangen.
- Handelt es sich im Falle der Ziffer 1. um eine vom Käufer zu leistende Anzahlung und entscheidet sich der Verkäufer nach Ablauf der in Ziffer 1. genannten Nachfrist zur Geltendmachung der Vertragserfüllung, wird die Zahlung des gesamten Kaufpreises in voller Höhe innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung durch den Verkäufer an den Käufer fällig. Dies gilt im Falle der ernsthaften und endgültigen Verweigerung der Kaufpreiszahlung/Vertragsumsetzung entsprechend. Etwaige Zurückbehaltungsrechte des Käufers bleiben unberührt.
- Erfolgt die Abnahme der bestellten Ware nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist oder dem in der Bestellung vorgesehenen Abruftermin nicht und verweigert der Käufer auch nach Ablauf der ihm vom Verkäufer gesetzten Nachfrist von zwei Wochen die Abnahme der Ware oder hat er bereits zuvor ausdrücklich die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert, ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadensersatz statt Erfüllung nach Maßgabe des vorstehenden Abschnitts zu 1. b) zu verlangen. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, die anfallenden Lagerkosten zu berechnen. Pro Woche werden 9 € pro 1 cbm Lagerkosten berechnet. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedriger Höhe entstanden ist.
- Falls dem Verkäufer aus zuverlässiger Quelle nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt werden, die auf eine Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers hinweisen, z. B. wenn Mahnbescheide, Wechselproteste oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Käufer ergangen sind, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung zu verweigern und dem Käufer eine Frist von zwei Wochen zur Vorauszahlung oder Erbringung einer Sicherheit zu setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadensersatz zu verlangen.
X. Haftungsausschluss
1. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Käufers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
4. Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Verkäufer und der Käufer eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
5. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von dem Verkäufer garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der vom Verkäufer gelieferten Ware ein, so haftet der Verkäufer hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie des Verkäufers umfasst ist.
XI. Datenschutz und Bonitätsprüfung
1.
Die für die Geschäftsbeziehung notwendigen Daten werden unter Beachtung der Bedingungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung gespeichert und nur im Rahmen der Vertragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weiter gegeben. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Vertragsabwicklung.
2.
Wir führen regelmäßig bei Vertragsabschlüssen eine Bonitätsprüfung durch. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.ostermann.de/bonitaet
XII. Streitbeilegungsverfahren
Wir sind nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
XIII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.